Bildungsscheck für Beschäftigte, Betriebe und Berufsrückkehrende
Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500,00 Euro bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren privatrechtlichen Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich.
Das heißt: Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen.
Einbezogen sind dabei alle Beschäftigtengruppen: von den Fach- und Leitungskräften bis hin zu den Minijobbern sowie Frauen und Männer in Elternzeit.
Ebenso können Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren den Bildungsscheck nutzen.
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Förderfähig sind auch E-Learning-Angebote. Qualifizierungsinhalte können beispielsweise sein: Sprach- und EDV-Schulungen, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
Möchten Sie persönlich beraten werden?
Die Volkshochschule Bad Salzuflen ist anerkannte Beratungsstelle für Förderungsmöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung. Rufen Sie unsere VHS-Geschäftsstelle unter 05222-952 941 an und vereinbaren einen Termin mit einem unserer Berater*innen.

Beratungen zu Perspektiven im Erwerbsleben (PiE)
Förderangebote für Personen in beruflichen Veränderungsprozessen
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Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalens und des Europäischen Sozialfonds
